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Deine Rechte an der österreichischen Clubtüre, von einem Juristen erklärt

Darf man dir Drogen wegnehmen? Bekommst du dein Eintrittsgeld zurück, wenn deine Freunde nicht reinkommen? Darfst du zu zweit in eine Klokabine? Auf all diese Fragen haben wir eine Antwort.

Gäste und Clubs funktionieren nicht immer friedlich und symbiotisch. Von rigorosen Türstehern bis zur Hausordnung, dass man nicht zu zweit in eine Kabine darf, sind manche Wiener Clubs sehr gut darin, uns das Gefühl zu geben, dass ihr Laden ihr willkürlicher Rechtsraum ist. Während wir also gefilzt, (gewaltsam) rausgetragen und beim Klogang kontrolliert werden, überfüllen die Clubbesitzer die Clubs, verletzen Brandschutzrichtlinien und sind auch sonst nicht halb so pedantisch zu sich wie sie es zu uns sind.

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Deshalb habe ich Wolfgang Renzl – einer der Partner der Kanzlei pfletschinger/renzl – nach unseren Rechten im und vor dem Club gefragt. Damit wir in Zukunft nicht hilflos betrunken heulen müssen, sondern wirkliche Argumente haben. Natürlich ist das alles überspitzt gesagt: Clubs haben in Österreich oft abnormale Auflagen, wie man in unseren Interviews nachlesen kann. Viele Hausregeln entstehen nicht aus Sadismus, sondern weil der Betreiber auch eine gewisse Verantwortung hat. Gegenüber seinen Gästen und seinen Mitarbeitern. Und aus Jux und Tollerei potentiell zahlende Gäste weg- oder heimschicken, machen die meisten Clubs aus wirtschaftlichen Gründen auch nicht gern.

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