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Wegen Auschwitz-Line: Farid Bang und Kollegah könnten vom ECHO ausgeschlossen werden

Zurzeit wird geprüft, ob 'Jung, brutal, gutaussehend 3' überhaupt ethisch vertretbar für die ECHO-Verleihung ist. Farid Bang reagiert überraschend sachlich.
Foto: imago | xcitepress

Jung, Brutal, Gutaussehend 3 von Farid Bang und Kollegah ist bei der diesjährigen ECHO-Verleihung am 12. April als "Album des Jahres" und "Hip-Hop/Urban National" nominiert. Das Kollaboalbum erreichte dank 100.000 verkaufter Einheiten bereits acht Tage vor Release im Dezember vorigen Jahres Goldstatus. Auch die limitierte Deluxe-Box verkaufte sich über 50.000 Mal. Ihre Nominierung beim größten deutschen Musikpreis ist also rein quantitativ mehr als gerechtfertigt. Doch nun droht wegen eines Songs ein Klatscher auf den Minotaurusnacken, der die Teilnahme der beiden Künstler verhindern könnte. Im Track "0815" rappt Farid Bang nämlich: "Mein Körper definierter als Auschwitzinsassen." Deswegen prüft der Ethik-Beirat des ECHOs zurzeit, ob hier die "Grenze zwischen künstlerischer Freiheit und gesellschaftlich nicht hinnehmbaren Äußerungen überschritten" wurde, wie uns Rebecka Heinz, die Geschäftsführerin des ECHOs auf Anfrage bestätigte.

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Farid Bang selbst hat recht sachlich auf die Vorwürfe reagiert. Auf Facebook schreibt er, dass seine Auschwitz-Line lediglich ein "harter Battle-Rap-Vergleich" und keine "politische Äußerung" sei. Zudem distanziere er sich von "jeglicher Form des Antisemitismus oder Hass gegen Minderheiten". Dabei ist der Song nicht auf dem eigentlichen Album vertreten, gehört aber zu der der Box beiliegenden EP §185. Ob das in die Bewerbung mit einfließt, darüber wollte Heinz nicht spekulieren.

Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass der ECHO ein bereits nominiertes Album prüfen lässt. Nachdem die Nominierung von Frei.Wild 2013 nach breitem Protest von anderen Kandidaten zurückgezogen wurde, begutachtete der daraufhin gegründete Ethikbeirat 2014 deren aktuelles Album. Ergebnis: Frei.Wild durften wieder mit dabei sein. Jetzt soll dieses unabhängige und neutrale Gremium also bestimmen, ob im Falle der JBG-Rapper die Grenze der Kunstfreiheit in Richtung Antisemitismus überschritten wurde. Ein Vorwurf, mit dem sich Kollegah schon bei seinen eigenen Songs beschäftigen musste.

Die Entscheidung wird bis Ende nächste Woche getroffen werden. Ob es im Falle eines Ausschlusses einen Ersatz-Kandidaten geben wird, ist laut Heinz noch nicht Teil der Überlegungen.

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