Homöopathie darf in den USA ab sofort nur noch mit Warnung frei verkauft werden
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Homöopathie darf in den USA ab sofort nur noch mit Warnung frei verkauft werden

Ähnlich wie bei Zigaretten müssen Hersteller in den USA auf den Mittelchen jetzt Warnhinweise abdrucken, wenn die Wirksamkeit nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist. Doch fördert diese Maßnahme wirklich den Verbraucherschutz?

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Wer nachts kein Auge zukriegt und sich rastlos im Bett herumwälzt, käme wohl kaum auf die Idee, sich ein paar Tassen Kaffee hinter die Binde zu kippen—das besagt schon der gesunde Menschenverstand. Genauso würde kaum jemand mit üblen Kopfschmerzen ein Schmerzmittel einnehmen, das so verdünnt serviert wird, dass man es mit wissenschaftlichen Instrumenten gar nicht mehr nachweisen kann.

Doch genau das sind die beiden Grundprinzipien der Homöopathie, die als Therapieansatz der Alternativmedizin beliebter denn je ist. Obwohl es wissenschaftliche Studien über die Unwirksamkeit der Homöopathie, ja sogar über ihre Gefahren gibt—und obwohl Medizinexperten sich offen gegen die Behandlungsmethoden aussprechen.

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Die US-amerikanische Verbraucherschutzbehörde FTC (Federal Trade Commission) greift deshalb zu einem Schritt, der Kunden vor dem Kauf besser aufklären soll: Die Behörde schreibt ab sofort vor, dass homöopathische Produkte mit dem Zusatz gekennzeichnet werden müssen, dass kein wissenschaftlicher Beweis für ihre Wirksamkeit existiert. Doch werden diese neuen Vorschriften wirklich zu einem besseren Verbraucherschutz beitragen oder die Verbraucher nur zusätzlich verwirren?

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Befürworter der Homöopathie verteidigen sie mit dem Argument, dass die Tatsache, dass etwas nicht erklärt werden kannn, nicht bedeutet, dass es nicht trotzdem wirkt. Dennoch wird die Homöopathie in der Wissenschaft größtenteils nicht anerkannt und ihr wird bestenfalls ein Placebo-Effekt zugesprochen. Vielen Verbrauchern ist das jedoch nicht bewusst oder sie verwechseln Homöopathie mit pflanzlichen Heilmitteln—deren Heilwirkung in einigen Fällen nachgewiesen werden konnte. Oft führen die Hersteller homöopathischer Mittel die Verbraucher sogar durch Werbung gezielt in die Irre.

Um die Verbraucher besser zu schützen, hat die FTC nun neue Richtlinien für nicht verschreibungspflichtige homöopathische Mittel für sogenannte selbstlimitierende Krankheiten eingeführt—also für gesundheitliche Beschwerden, die nach einer bestimmten Zeit auch ohne Behandlung abklingen und die jeder bei sich selbst diagnostizieren kann, wie Kopfschmerzen, Übelkeit oder eine Erkältung. Den neuen Richtlinien zufolge dürfen Produkte, deren Wirksamkeit nicht durch fundierte wissenschaftliche Studien belegt wurde, auch nicht mehr mit diesen Wirkungen angepriesen werden.

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Möchte ein Hersteller sein homöopathisches Produkt trotzdem noch mit Behauptungen wie „lindert vorübergehend Erkältungsbeschwerden" beschriften, muss er nach den neuen Vorgaben der FTC nun auch einen Warnhinweis hinzufügen. Zwei eindeutige Sätze müssen demnach auf den Mitteln vermerkt werden: „Es gibt keine wissenschaftlichen Nachweise, dass dieses Produkt wirkt", und, „Die Versprechen dieses Produkts basieren ausschließlich auf Homöopathie-Theorien aus dem 18. Jahrhundert, die von den meisten modernen Medizinexperten nicht anerkannt werden."

Selbst wenn diese Maßnahme laut FTC den Verbrauchern klare und eindeutige Informationen über die Produkte liefern soll, könnte sie auch zusätzliche Verwirrung stiften. Denn wie kann auf der Packung eines Mittels, das damit wirbt, gegen Schnupfen zu helfen, direkt darunter stehen, dass es für die Wirksamkeit keinen wissenschaftlichen Beleg gibt? Der FTC berücksichtigt diesen Widerspruch in ihren neuen Bestimmungen und empfiehlt Herstellern, Verbraucherumfragen durchzuführen, um ihre Beschriftungen so wenig verwirrend wie möglich zu gestalten.

In Deutschland gibt es eine derartige Kennzeichnungspflicht nicht. Dennoch gibt es auch hierzulande Medizinexperten und Verbraucherschützer, die sich dafür stark machen, der pseudomedizinischen Ansätzen ein Ende zu setzen. So setzt sich beispielsweise das „Netzwerk Homöopathie" für die Abschaffung der Apothekenpflicht von homöopathischen Mitteln ein, um so die Scheinwirksamkeit der Methoden auch gegenüber dem Patienten zu verdeutlichen.

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Doch selbst die deutlichen Warnhinweise, die nun US-amerikanische Homöopathie-Produkte schmücken müssen, reichen möglicherweise nicht aus, um die Verbraucher zu einem kritischeren Umgang mit den Mitteln zu bewegen. Untersuchungen haben ergeben, dass Verbraucher ihr Kaufverhalten nicht zwangsläufig anpassen, selbst wenn die Unwirksamkeit eines Produkts nachgewiesen wurde.

Die nicht verschreibungspflichtigen Produkte, die von der FTC-Regelung betroffen sind, stellen nur ein sehr geringes Gesundheitsrisiko dar—ob man eine Zuckerpille gegen Kopfschmerzen einnimmt oder nicht, darf im Endeffekt jeder selbst entscheiden. Doch der beliebte Ausspruch „Hilft nichts, schadet nichts" trifft leider nicht immer zu. So gibt es auch Fälle, in denen homöopathische Mittel ein echtes Gesundheitsrisiko sein können, wenn sie bei chronischen oder ernsthaften Krankheiten konventionellen Behandlungen vorgezogen werden.

Darum ist es wichtiger denn je, dass Behörden und Verbände wie die FTC in den USA, aber auch Gesundheitsverbände in Europa, verstärkt Aufklärungsarbeit leisten, um die Verbraucher über mögliche Risiken und Nebenwirkungen der Homöopathie aufzuklären.