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In dieser Woche könnte die Rundfunkgebühr kippen

Wer hat noch nicht gezittert, wenn der nächste Brief der GEZ im Briefkasten lag? Die Geschichte von den Deutschen und ihrer Rundfunkgebühr ist ein bitterböser Thriller.

Foto: imago | Eibner

Wer hat noch nicht gezittert, wenn der nächste Brief der GEZ im Briefkasten lag? Die Geschichte von den Deutschen und ihrer Rundfunkgebühr ist ein bitterböser Thriller. Immer wieder kam es in der Geschichte des Rundfunkbeitrags zu Klagen gegen das System der öffentlich-rechtlichen Finanzierung. Dabei werden nicht nur die Aluhut-Lügenpresse-Kritiker laut—die „Zwangsabgaben" empören regelmäßig viele Gemüter. Sätze wie „Ich schau ja gar kein ARD oder ZDF, da läuft ja eh nur Schwachsinn! Höchstens den Böhmermann! Und Radio höre ich seit Spotify eh nicht mehr" gehören da zum Standard-Floskel-Repertoire des Gebührengegners.

Wie die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit ihren Sendeformaten umgehen, zeigen auch die jüngsten Eingriffe in das diverse Radioprogramm des Senders Funkhaus Europa, der seit Anfang des Jahres trotz steigender Beitragszahlen mit einem Sparprogramm zu kämpfen hat. Und das regt auf!

Kurze Erinnerung: Seit dem 1. Januar 2013 müssen wir alle in unseren Haushalten monatlich 17,50 Euro zahlen, unabhängig von dem tatsächlichen Empfang der öffentlich-rechtlichen Sender. Heute und morgen könnte ein Wendepunkt klargemacht werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat 26 Klagen gegen das Finanzierungsinstrument für ARD, ZDF und Deutschlandradio aufgenommen. Eigentlich wurden alle Klagen in Vorinstanz abgewiesen, daher erhoffen sie sich in der nächsthöheren Instanz mehr Gehör.

Klares Ziel ist das Verbot der Abgabenzahlung. Die Argumentation der Kläger ist schon älter, aber dennoch ausgeklügelter als der generelle Abgesang auf die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten: Denn der Pflichtbeitrag sei rechtlich gesehen eben keine Abgabe, sondern eine Steuer. Und die deutschen Bundesländer, die die Abgabe eingeführt haben, verfügen nicht über eine Gesetzgebungskompetenz, die dem Bundestag vorbehalten ist. Somit wäre der Rundfunkbeitrag nichtig.

Bereits am Freitag könnte das erste Urteil fallen. Sollte das Gericht den Beitrag als nicht verfassungsgemäß einstufen, geht es weiter ans Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe. Neben der Abgabe für Privatpersonen steht auch der Rundfunkbeitrag für Gewerbebetriebe unter Beschuss: Aktuell liegen dem Bundesverwaltungsgericht vier Klagen vor, unter anderem von der Autovermietung Sixt und der Drogeriekette Rossmann.