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Abistreich

So schnell kannst du wegen Wasserbomben vor Gericht landen

Ein Abistreich in Köln ist völlig eskaliert. Vier Schüler sind jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Eine Stripperin, die halbnackten Schülern einen Lapdance gibt, regt vielleicht prüde Pädagogen auf. Oder ein auseinandergebautes Auto im Lehrerzimmer. Zum Abikrieg gegen verfeindete Schulen aufzurufen und mit einer Schleuder Wasserbomben auf verfeindete Schüler zu ballern, regt aber auch die Polizei auf.

Und, wie vier Jungs in Köln nun erlebt haben, kann es mit einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung enden.

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Mit ihren Wasserbomben hatten sie im März vergangenen Jahres einen Jungen leicht verletzt. Alle vier haben bereits bei Vernehmungen gestanden, die "Playtastic"-Schleuder zusammen benutzt zu haben. 100 Meter weit kann die feuern und muss von drei Menschen gespannt werden. So spielerisch wie den Namen fand das Landgericht Köln die Aktion aber nicht.

Zwar stufte es die Schleuder nicht als "gefährliche Waffe" ein, aber der Grund, warum die Anklage trotzdem auf gefährliche Körperverletzung lautet: Sie haben gemeinschaftlich gehandelt.


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Die vier Angeklagten waren nicht die einzigen, die es bei den Abistreichen in Köln etwas übertrieben haben. Im vergangenen Jahr hatten einige Schulen zum "Krieg" gegen andere aufgerufen, mit dem Ziel, allen möglichen Schwachsinn an andere Schulen zu schmieren.

Die Angegriffenen verteidigten ihre Schulen – mit einer Wasserschlacht. Vor dem Humboldt-Gymnasium flogen aber nicht nur Wasserbomben und Eier, sondern auch Flaschen und Böller. Angeblich konfiszierte die Polizei sogar einen selbstgebastelten Wurfspeer. Am Ende mussten zwei Schüler mit schweren Gesichts- und Kopfverletzungen ins Krankenhaus. Die Täter dieser Straftaten sind der Staatsanwaltschaft bislang unbekannt.

Für 2017 haben die Schüler aller rivalisierenden Gymnasien eine gemeinsame Erklärung verabschiedet: "Ausschreitungen wie im letzten Jahr gehören selbstverständlich überhaupt nicht zu den Feierlichkeiten von Abiturjahrgängen und werden deshalb von uns verurteilt", steht darin. Stattdessen wolle man Musik hören, tanzen und andere friedliche Aktivitäten planen.

Und wer sich fragt, ob er auch auf der Anklagebank hätte landen können: Wasserbomben zu schmeißen, ist an sich keine Straftat. Um das nochmal als "Recht für Dummies" zu verpacken, erklärt Richter Jan Orth das VICE gegenüber so: "Wenn ein 15-jähriger einem anderen eine Wasserbombe auf den Rücken schmeißt, ist das OK. Wenn Sie eine vom Kölner Dom oder auf ein Baby schmeißen, nicht."

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