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Kim Dotcom hat es geschafft: Er darf sein Auslieferungsverfahren live übertragen

Der berüchtigste deutsche Internetunternehmer hat noch einmal Berufung gegen seine Auslieferung in die USA eingelegt. Seine Anhörung vor einem Aucklander Gericht möchte er mit uns allen teilen.
Kim Dotcom vor einem Gericht in Auckland im Dezember 2015. Foto: Imago

Der wohl weltweit berüchtigste deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom darf die gerichtliche Anhörung um die ihm drohende Auslieferung in die USA live im Internet übertragen. Der gebürtige Kieler, der seit 2010 in Neuseeland lebt und seit 2012 wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen der ehemals von ihm betriebenen Sharehosting-Plattform Megaupload ins Visier des FBI geraten ist, bezeichnete die Entscheidung des zuständigen Richters Murray Gilbert als „Breaking News".

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Breaking News: Judge has granted live streaming! Success!
— Kim Dotcom (@KimDotcom) 29. August 2016

Bereits Ende letzten Jahres hatte ein neuseeländischer Richter Dotcoms Auslieferung an die USA, wo ihm bis zu 20 Jahre Haft drohen, genehmigt. Dotcom legte Berufung ein und wird nun seit gestern vor einem Gericht in Auckland angehört. In einem Tweet, der mittlerweile gelöscht ist, hatte er den Start des Livestreams für den morgigen Mittwoch, 31. August, angekündigt. Unklar ist noch, auf welcher Plattform der Stream zu sehen sein soll. Tatsächlich live wird die Videoübertragung allerdings nicht zu sehen sein, denn das Gericht hat eine 20-minütige Verzögerung festgesetzt, um die Veröffentlichung von gesperrten Dokumenten zu verhindern. Nach Ende des Streams müssen die Aufnahmen zudem gelöscht werden.

Der luxuriöse Kampf des Kim Dotcom

Die US-Anwälte hatten sich bis zuletzt darum bemüht, eine Übertragung gänzlich zu verhindern. Sie verwiesen darauf, dass zukünftige Geschworene in einem möglichen Prozess vor einem US-Gericht beeinflusst werden könnten. Dotcoms Anwalt bezeichnete den Berufungsprozess dagegen als „Präzedenzfall im Zeitalter des Internets, der erhebliches akademisches und Medien-Interesse erregt hat".

Tatsächlich gilt das juristische Tauziehen zwischen Megaupload und den US-Behörden nicht nur als einer der größten Copyright-Prozesse der Geschichte, sondern könnte auch langfristig die Gesetzeslage um Online-Filehoster klären und bestimmen. Bereits 2012 warf das US-Justizministerium Megaupload in einer Anklageschrift vor, kein legaler File-Hoster, sondern ein kaum verhohlener krimineller Betrieb zu sein. Die Ermittler erklärten, dass Dotcom und seine Mitarbeiter Megaupload nur aufgesetzt hätten, um Copyright-Verletzungen zu ermöglichen und vom illegalen Filesharing von Filmen, Musik und Videospielen zu profitieren. Der WahlneuseeländerDotcom dagegen gibt sich als Chef einer legalen Firma und wehrt sich gegen die Vorwürfe. Er erklärt, dass nach den Copyright-Gesetzen die Internetanbieter nicht für die Copyright-Verstöße ihrer User haftbar seien.