„Ich werde am Montag nach Frankfurt fliegen“—Wir haben mit Schwesta Ewas Rechtsanwalt gesprochen

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„Ich werde am Montag nach Frankfurt fliegen“—Wir haben mit Schwesta Ewas Rechtsanwalt gesprochen

Nach der Verhaftung Schwesta Ewas gibt es neue Entwicklungen—Ihr Rechtsanwalt bringt Licht ins Dunkel und hat uns die dringendsten Fragen beantwortet.

Foto: Grey Hutton

Am vergangenen Mittwoch wurde Ewa Müller alias Schwesta Ewa verhaftet (wir berichteten). Gegen die 32-Jährige werden schwere Vorwürfe erhoben: „Verdacht des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Verdacht der Zuhälterei, Körperverletzung, Verstoß gegen die Abgabenordnung." Demnach soll Ewa „weibliche Fans wirtschaftlich abhängig gemacht haben und dann der Prostitution zugeführt haben". So heißt es. Ein Haftbefehl wurde vollstreckt, laut Bild.de sitzt die Rapperin derzeit in der JVA III des Frauengefängnisses Frankfurt/Preungesheim in U-Haft. Weiter will BILD erfahren haben, dass Schwesta Ewa in der „Villa eines Bekannten in Arnsberg (NRW)" festgenommen wurde. Außerdem schreibt BILD-Reporter Max Schneider:

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„Seit Monaten ermittelten Fahnder vom K 62 (Organisierte Kriminalität/Zuhälterei) gegen ‚Schwesta Ewa'. Die Ermittlungsakte ist mehr als 600 (!) Seiten dick. Die Fahnder fuhren das volle Programm: Sie hörten Telefone ab, erstellten Bewegungsprotokolle, verwanzten sogar ein Fahrzeug (‚Innenraumüberwachung'). Die Beweise gegen die Gangster-Rapperin sind offenbar so massiv, dass ein Richter Haftbefehl erließ."

Auf Nachfrage zur aktuellen Ermittlungslage wurde vonseiten eines Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegenüber Noisey heute erklärt:

- „Die Ermittlungen dauern noch an. Es sind Beweismittel sichergestellt worden, die nun ausgewertet werden müssen." - „Eine Person wurde aufgrund eines bestehenden Haftbefehls festgenommen." - „Zum Tatvorwurf kann gesagt werden, dass in mehreren Fällen junge Mädchen unter 21 Jahren zur Prostitution gebracht wurden. Dabei sollen die Mädchen erhebliche Teile ihrer Einnahmen abgegeben haben." - „Insgesamt wird gegen drei Beschuldigte ermittelt." Inzwischen hat sich Schwesta Ewa renommierten Rechtsbeistand besorgt. Strafverteidiger Dr. Nicolas Frühsorger wurde im selben BILD-Artikel vom Donnerstag Abend bereits mit den Worten zitiert: „Sie hat mich nach der Festnahme angerufen, wirkte gefasst. Wir werden die Akte jetzt gewissenhaft prüfen."

Von außen betrachtet scheint sich der Fall Schwesta Ewa gerade immer mehr zu einem ausgewachsenen und ernstzunehmenden Milieu-Krimi zu entwickeln. Sollten sich die Vorwürfe gegen sie bestätigen und es zu einer Verurteilung kommen, wäre dies, bezogen auf eine Rapkünstlerin in Deutschland und sogar weltweit, beispiellos. Wir wollten Genaueres zu den aktuellen Vorgängen wissen und haben mit Ewas Rechtsanwalt Dr. Frühsorger gesprochen:

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Noisey: Herr Frühsorger, wer ist mit dem Fall Schwesta Ewa an Sie herangetreten?
Dr. Nicolas Frühsorger: Frau Müller selbst hat mich persönlich noch im Rahmen ihrer Festnahme telefonisch kontaktiert und um Übernahme dieses Mandats gebeten.

Haben Sie Erfahrung in der Verhandlung von Fällen, bei denen es um Menschenhandel und Zuhälterei geht?
Es ist nicht das erste Verfahren mit dem Vorwurf des Menschenhandels oder der Zuhälterei, das ich begleiten darf.

Werden Sie jetzt nach Frankfurt fahren, um Schwesta Ewa zu treffen?
Ich werde am Montag nach Frankfurt fliegen und die Beschuldigte in der JVA besuchen. Alles Weitere klären wir dann vor Ort.

Was sind dann die nächsten Schritte?
Sie werden sicherlich Verständnis dafür aufbringen, dass ich zu diesem frühen Verfahrensstadium hierzu—insbesondere ohne Rücksprache mit der Beschuldigten und noch ohne Einsicht in die Ermittlungsakte—keine befriedigende Aussage treffen kann und möchte.

Es wurde demnach also auch noch keine Anklage erhoben?
Nein, aber die Formulierung Ihrer Frage veranlasst mich dazu, Ihren Lesern an dieser Stelle in der gebotenen Kürze den allgemeinen Aufbau eines Strafverfahrens—völlig unabhängig vom Fall meiner Mandantin—darzustellen: Die Polizei ermittelt zunächst im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Wenn die Ermittlungen beendet sind, schreibt die Polizei einen Abschlussbericht. Die Akten gehen anschließend zur Staatsanwaltschaft, die dann entscheiden muss, wie es weitergehen soll. Gibt sie weitere Ermittlungen in Auftrag? Stellt sie das Verfahren ein, beantragt sie bei Gericht einen Strafbefehl oder erhebt sie Anklage? Wird Anklage erhoben, geht diese zunächst an das angerufene Gericht, und von dort aus bekommt die Verteidigung die Anklage mit der Möglichkeit zur Stellungnahme zugeschickt. Spätestens dann muss der Verteidigung auch vollständige Akteneinsicht gewährt werden. Wird seitens des Gerichts positiv über die Frage der Zulassung der Anklage und der Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden, geht es in die berühmte Hauptverhandlung.

Jetzt gerade stehen wir noch ganz „am Anfang". Welchen der aufgezeigten möglichen Wege das Verfahren später einmal nehmen wird, ist noch nicht abzuschätzen.

Wir danken Ihnen für das Gespräch. *** Von Schwesta Ewa persönlich, ihrem Management oder ihrem Label Alles oder Nix gibt es bislang noch kein Statement zur aktuellen Lage. Über die mutmaßlichen Opfer sind ebenfalls noch keine weiteren Details bekannt.

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