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νεοναζί

Berlin bezahlt einen rechtsextremen Polizisten seit zehn Jahren fürs Nichtstun

Offenbar ist ein Hakenkreuz-Tattoo eine gute Möglichkeit, auf Staatskosten zu leben.
Foto: imago | Stefan Zeitz

Was passiert, wenn ein Polizist mit einem Hakenkreuz-Tattoo erwischt wird? In Berlin lautet die Antwort offenbar: Er wird vom Dienst suspendiert – und erhält dann zehn Jahre lang weiter das volle Gehalt. Nur dass er eben nicht mehr dafür arbeiten muss.

Das ist zumindest bei Andreas T. der Fall, wie die Berliner Zeitung berichtet. Der Berliner Polizist wurde suspendiert, nachdem seine Kollegen im August 2007 seine Wohnung durchsucht und dabei allerlei rechtsextremen Kram gefunden hatten: So soll der damals 33-Jährige ein CD-Cover für die Neonazi-Band D.S.T. ("Deutsch, Stolz, Treue") mitentworfen haben, berichtet die Berliner Zeitung. Bei der Durchsuchung der Wohnung fanden die Beamten laut dem Bericht noch mehrere CDs und Kleidungsstücke mit D.S.T.-Motiven. Wann (und vor allem wie) sie das mit dem Hakenkreuz-Tattoo auf dem Oberkörper herausfanden oder was der Grund für die Hausdurchsuchung war, ist leider nicht überliefert, die Pressestelle der Berliner Polizei weiß das aktuell auch nicht.

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Jedenfalls entschied die Polizei laut dem Bericht, Andreas T. wegen Volksverhetzung und Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole mit einem vorläufigen Verbot der Amtsausübung zu belegen. "Ich habe ihm gesagt, dass ein Polizist, der in so einer Nazigruppe mitmacht und der ein Hakenkreuz auf dem Körper trägt, für den Polizeidienst unerträglich ist und aus der Behörde entfernt werden muss", erinnert sich sein damaliger Vorgesetzter in der Berliner Zeitung. "Er zeigte sich völlig uneinsichtig und war sich keiner Schuld bewusst." T. wurde trotzdem vorläufig suspendiert, mit dem Ziel, ihn so bald wie möglich ganz aus der Polizei zu schmeißen. Das war allerdings schwieriger als gedacht: Ein Gericht hatte ihn wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen nur zu einer Geldstrafe verurteilt, berichtet die Berliner Zeitung. Damit sie ihren Job verlieren, müssen Polizisten laut Paragraph 24 des Beamtenstatutsgesetzes aber normalerweise eine Haftstrafe von über einem Jahr bekommen.

Das wusste auch Andreas T., der laut dem Bericht gegen seinen versuchten Rausschmiss vor Gericht Einspruch einlegte. Seitdem zieht sich das Verfahren hin, mittlerweile ist es schon in der dritten Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht angekommen. Und solange das Verfahren nicht entschieden ist, erhält Andreas T. weiter seine Dienstbezüge – in seinem Fall sind das monatlich rund 2.350 Euro brutto, berichtet die Berliner Zeitung.

Obwohl er es könnte, sitzt T. laut dem Bericht aber nicht einfach den ganzen Tag zu Hause. Stattdessen soll er einen Handel für Paintball-Zubehör betreiben – zusammen mit zwei anderen Polizisten (die allerdings noch im Dienst sind).

Für Andreas T. könnte das gute Leben auf Kosten der Steuerzahler allerdings bald vorbei sein: Wie ein Polizeisprecher gegenüber der Berliner Zeitung mitteilte, wird die endgültige Entscheidung des Gerichts noch dieses Jahr erwartet. Sollte das Gericht entscheiden, dass T. nicht aus dem Dienst entfernt werden kann, erklärte ein Pressesprecher der Berliner Polizei gegenüber VICE, könnte sich die Polizei dafür entscheiden, ihn weiter auf unbestimmte Zeit zu suspendieren.

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