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Beim zuständigen Amt der Stadt Wien für Jugend und Familie, der MA11, sagt man uns in Bezug auf die Kleiderordnung in öffentlichen Kindergärten: „Die Sichtbarkeit des Gesichtes ist eine unabdingbare Voraussetzung für den Erwerb von emotionalen, sozialen und sprachlichen Kompetenzen bei Kindern ist und steht demnach in engem Zusammenhang mit der pädagogischen Bildungsarbeit. Falls bei Kontrollen durch die MA 11 Bekleidungen bemerkt werden, welche eine Verschleierung des Gesichtes zur Folge haben, wird dies dem Betreiber des Kindergartens im Hinblick auf die Umsetzung der pädagogischen Bildungsarbeit zur Kenntnis gebracht."Gleichzeitig sei dies aber in der Praxis kaum ein Problem, wie uns seitens der Öffentlichkeitsarbeit der MA11 gesagt wird: „Generell ist es nirgends ein Thema, wie man sich aus religiös motivierten Gründen kleidet, solange man den Bildungsplan umsetzt und österreichische Werte vermittelt. Sonst gäbe es in Kindergärten ja auch keine Nonnen."Verena auf Twitter: @verenabgnrThomas auf Twitter: @t_moonshineUpdate: Eine frühere Version des Artikels beinhaltete den Satz: „Die Story erweist sich nach unserer Recherche jedoch als falsch." Dieser wurde hier durch folgende Formulierung ersetzt: „Die Information, dass es sich bei der abgebildeten Person im Niqab tatsächlich um eine Kindergärtnerin handle, erweist sich nach unserer Recherche jedoch als falsch." Zusätzlich haben wir die Stellungnahme der MA11 um das erste Teilzitat ergänzt.