Drogen

Diese 3 Punkte wurden beim Cannabis-Gesetz zum Glück noch verbessert

Endlich sollen die harten Führerscheinregeln geändert werden.
Eine Deutschlandfahne mit einem Hanfblatt weht vor dem Bundestag
Foto: Imago / Jochen Eckel
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Alles zur Cannabis-Legalisierung

Die Cannabis-Entkriminalisierung in Deutschland rückt näher. Laut der Bundestagsabgeordneten Kirsten Kappert-Gonther, die bei den Grünen die Legalisierung organisiert, hat sich die Ampelkoalition auf letzte Änderungen des geplanten Cannabis-Gesetzes verständigt. Dabei seien einige Regelungen entschärft worden, teilte Kappert-Gonther auf X mit. Der Bundestag werde in der nächsten Sitzungswoche (11. bis 15. Dezember) über das Gesetz final abstimmen. In Kraft treten wird es dann laut einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland schrittweise: Die Regeln für Besitz und Eigenanbau sollen demnach ab dem 1. März 2024 gelten. Für Anbauvereine erst ab dem 1. Juni oder 1. Juli.

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Das sind die wichtigsten Änderungen:

Reduzierung der Verbotszonen auf 100 Meter

Bislang sollte der Cannabis-Konsum in einem 200-Meter-Umkreis von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen, öffentlichen Sportanlagen und Cannabis-Clubs weiterhin verboten sein. In dicht bebauten Innenstädten wäre das quasi einem generellen Kiffverbot gleichgekommen. Jetzt wurde der Abstand auf 100 Meter halbiert.

Eigenanbau: 50 Gramm getrocknetes Cannabis statt 25 Gramm

Künftig soll jeder Erwachsene drei Hanfpflanzen für den Eigenbedarf zu Hause anbauen dürfen. Allerdings kann schon die Ernte einer Pflanze die bislang vorgesehene erlaubte Höchstmenge von 25 Gramm Gras überschreiten. Jetzt soll künftig immerhin doppelt so viel erlaubt sein. Wer sich beim Anbau nicht ganz blöd anstellt, wird dann immer noch darauf achten müssen, keine zu reiche Ernte einzufahren.


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Neue Führerscheinregelung

Bislang gelten in Deutschland außergewöhnlich strenge Regeln für Cannabis im Straßenverkehr. Ab 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (ng/ml) begeht man am Steuer eine Ordnungswidrigkeit und muss zur MPU. Diese winzige Menge sagt aber wenig über die Fahrtauglichkeit aus. Auch wenn jemand einen Tag davor gekifft hat und bei der Verkehrskontrolle völlig nüchtern ist, wäre der Führerschein weg. Hier soll das Bundesverkehrsministerium bis Frühjahr 2024 nachbessern und den Grenzwert anheben.

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