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Hat Lenny Kravitz‘ Penis das Recht auf ein Privatleben?

Lenny Kravitz‘ Anwälte haben angefangen, gegen die Verbreitung von #penisgate zu klagen.

Letzte Woche riss während eines Konzerts in Schweden Lenny Kravitz‘ Hose und entblößte ziemlich deutlich sein baumelndes, bestes Stück. Unter dem Hashtag #penisgate zirkulierte kurz darauf das Foto- und Videomaterial von dem Vorfall durchs ganze Internet. Vermutlich hat inzwischen jeder von euch das GIF gesehen, das zugegebenermaßen ziemlich lustig ist, das aber auch etwas heikel ist, bedenkt man, dass Lennys intimsten Teile durch ein peinliches Faux Pas in die Öffentlichkeit katapultiert wurden und wir sie nun alle sehen können. Natürlich wurden neben dem Gelächter („Solange ich es lustig finde, soll er sich nicht so anstellen“) auch die Stimmen laut, die die „Wer sich in die Öffentlichkeit stellt, muss mit sowas rechnen“-Meinung vertreten. Es scheint mal wieder, als würde es in der Öffentlichkeit für berühmte Personen absolut keine Grenzen geben, nicht einmal wenn es um die Geschlechtsteile—wobei die (außer vielleicht im HipHop) nun wirklich nichts mit der Musik zu tun haben.

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Lenny reagierte erst mit einem lustigen Tweet auf den ganzen Vorfall und versuchte, die Sache mit Humor zu nehmen. Blickt man auf seinen Twitter-Account, scheint dieses zwinkernde Auge auch immer noch vorhanden zu sein. Allerdings haben Lenny Kravitz' Anwälte inzwischen damit begonnen, die Videos und Fotos aus dem Internet zu entfernen und sogar ein paar Leute und Medien, u.a. The Metro, die das Material verbreiteten, zu verklagen. Laut dem NME meinten seine Anwälte sogar, die Verbreitung der Aufnahmen wären ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Naturgemäß steht Lenny jetzt wieder als Spielverderber da, wo er doch als öffentliche Person mit so etwas klar kommen müsste. Aber besteht für Lenny Kravitz‘ Penis eigentlich auch ein öffentliches Interesse? Wie sich in den letzten Tagen zeigte, ist das Interesse besonders auf Twitter durchaus vorhanden, aber deswegen noch lange nicht im Medienrecht verankert. Wie es rechtlich mit dem Tragen von engen Lederhosen und dem Knipsen auf Konzerten aussieht, hat uns freundlicherweise der Medienanwalt Dr. Bernhard Knies erklärt.

Noisey: Lenny Kravitz überlegte nach dem Penisgate rechtliche Schritte einzuleiten. Geht das überhaupt und gegen wen kann er klagen?
Dr. Bernhard Knies: Natürlich kann er das. Er kann gegen jeden auf Unterlassung klagen, der das Bild seines Penis verbreitet, also gegen den (oder die) Fotografen und auch gegen die Plattformen, auf denen Bilder und Videos eingestellt werden (etwa YouTube, dort finden sich aktuell zahlreiche Videos). Kravitz muss zwar normalerweise als „absolute Person der Zeitgeschichte“ Fotos tolerieren, die ihn bei offiziellen Auftritten und bei Konzerten zeigen, die Grenze dieser Freiheit ist aber sein Intimbereich, der eben auch bei einem Konzertauftritt gegeben ist, wenn—wie hier—der Penis rausploppt.

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Ist es generell erlaubt, Fotos von Konzerten zu machen (wenn der Penis nicht rausploppt)?
Eigentlich nicht. Bei den meisten Konzerten wird durch einen Aufdruck auf den Karten klargestellt, dass Fotos und Videos nicht erlaubt sind. Das Ganze wird aber meist recht lax gesehen, fast alle Fans machen heute mit ihren Smartphones direkt vor der Bühne Aufnahmen, ohne dass sich einer daran stört.

Fällt Lennys Penis unter öffentliches Interesse?
Nein definitiv nicht, auch wenn das alle Frauen natürlich anders sehen.

#penisgate pic.twitter.com/jEafrIXdBh

— Lenny Kravitz (@LennyKravitz) August 4, 2015

Gibt es nicht eine Unterscheidung zwischen Privats- und Intimsphäre? Wo fängt die Privatsphäre und wo fängt die Intimsphäre an?
Rechtlich ist die Frage kompliziert. Machen wir es einfach: Die Intimsphäre betreffen jedenfalls Bilder vom nackten Busen und vom Penis, die dürfen eigentlich auch von Stars nie gemacht werden (Stichwort „Busenblitzer Fotos“).

Fällt das Tragen von engen Lederhosen und das Weglassen von Unterwäsche unter Fahrlässigkeit?
Natürlich nicht. Jeder darf anziehen, was er will. Wenn es zu „Unfällen“ kommt, muss man dann aber wohl faktisch damit leben. Es sei denn, man versucht es mit einer sicher nicht ganz einfachen rechtlichen Kampagne.

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Was kann dem Fotografen jetzt passieren?
Erstens mal sind das wohl sehr viele, die meisten davon anonym. Wenn einer sich aber traut, öffentlich die Fotos oder Videos auf seinen Kanal etwa bei YouTube oder bei Instagram zu stellen, dann kann er von Kravitz Anwälten abgemahnt werden. Er muss dann das Bild/Video entfernen und auch die Anwaltskosten dafür tragen und die können schnell mal über 1.000 Euro liegen.

Vielen Dank!

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