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Was hat es eigentlich noch immer mit der beschissenen Vergnügungssteuer auf sich?

Gestern hat sich das Internet gestritten, ob es gerechtfertigt ist, dass Parov Stelar insgesamt knapp 18.000 Euro zurückzahlen muss. Worauf man sich aber einigen kann, ist, dass die Vergnügungssteuer endlich abgeschafft gehört.

Alle Fotos via Techno am See

"Konzert oder Publikumstanz?" Diese Frage stellte sich ein Revisionsbeamter, der am 1. Juli 2011 bei einem Konzert der Parov Stelar-Band in der Rinderhalle in Neu Marx entschied, dass es sich um letzteres handelt. Die Veranstalter selbst haben im Zuge der einzuholenden Genehmigungen von ebendieser MA 6, die den Kontrolleur ausgeschickt haben, versichert bekommen, dass es sich bei der Veranstaltung um ein Konzert handeln würde. Lediglich der Saalfeger, also quasi der Act, der erst danach seinen Auftritt hatte, brachte das Publikum richtig zum Tanzen.

Eben deshalb erfolgte die Entscheidung einer Fehlangabe bei der Anmeldung und es flatterte eine Rechnung ins Haus, mit der Aufforderung einer Nachzahlung der Vergnügungssteuer von ca. 10.000 Euro, wogegen Berufung eingelegt wurde, die vergangene Woche vom Verwaltungsgerichtshof unbegründet abgewiesen wurde. Wir leben wirklich in einer Bananenrepublik—denn diese ominöse Vergnügungssteuer ist nicht nur von Gemeinde zu Gemeinde verschieden, hier wird auch willkürlich entschieden, was eigentlich gezahlt werden muss. Die Steuer selbst ist übrigens ein Überbleibsel des letzten Krieges.

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Die Idee machte damals Sinn, denn während viele im Kriegseinsatz ihr Leben für das Vaterland opferten, sind andere zu Hause geblieben und haben sich—wie der Wortlaut so unschwer vermuten lässt—vergnügt. Macht aber aus heutiger Sicht absolut keinen Sinn mehr. Bei der Berechnung der Steuer ist die erste Hürde hierbei die Fragestellung, ob es sich, wie eben schon erwähnt, um ein Konzert oder Publikumstanz handelt.

Der Prozentsatz ändert sich außerdem, wenn zum Beispiel eine eigene Gastronomie betrieben wird. Eine wirkliche Gesetzeslage gibt es im Grunde nicht, denn wenn zum Beispiel der Beamte XY ein Fan von Parov Stelar wäre, könnte er ja auch zugunsten des Veranstalters entscheiden. Sowas unterstelle ich natürlich niemanden.

Als Veranstalter von Techno-Events merke ich, wie einen hier der höchstmögliche Prozentsatz trifft. Wir reden hierbei von Schlüsseln von fünf bis 30 Prozent. Das wirklich Schlimme an dieser Steuer ist der Berechnungsschlüssel, denn der greift nicht auf den Gewinn, sondern schon auf den gesamten Umsatz vom Eintritt.

Ich sehe es als ein Paradoxon, denn auf der einen Seite will man als Veranstalter eine höchstmögliche Qualität zu kostengünstigen Konditionen anbieten, auf der anderen Seite hat man so enorm hohe Abgaben zu leisten, dass dies wieder auf Kosten des Programms und der Eintrittskosten schlägt. Am Ende gilt dann auch noch das Risiko des Veranstalters, denn die Location will auch befüllt werden, um hier nicht mit einem Berg an Schulden auszusteigen. In Tirol, zum Beispiel, greift die komplette Steuer nicht nur auf die Eintritte, wie es in der Regel ist, sondern auf den gesamten Veranstaltungsumsatz, zu dem auch die Gastronomie zählt.

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Der Konsument weiß ja im Grunde zum Teil gar nicht, dass er neben der Umsatzsteuer einen Teil nur für sein Vergnügen zahlen muss. Und die größte Ungerechtigkeit hierbei ist, dass zum Beispiel laufende Ganzjahresbetriebe einen anderen Schlüssel bei der Berechnung haben. Wir alle kennen die Clubs und Bars dieser Welt, bei denen Musik in Dauerschleife rennt, während gesoffen, gegrapscht und getanzt wird.

Egal, ob es jetzt Robin Schulz oder Andreas Gabalier ist—hier fällt die Vergnügungssteuer mit einem obligatorischen Mindestbetrag aus. Genau hier handelt es sich aber um Betriebe, bei denen Gemeinden nachhaltig ihren Teil abschöpfen könnten. Dies wäre zum Beispiel über einen geringen Prozentsatz auf den Monatsgewinn realisierbar.

Am Ende sind es dann aber die Veranstalter, die zur Kasse gebeten werden und es ist wirklich egal ob groß oder klein. Man könnte das Geld auch anders verwenden, indem man zum Beispiel die Eintrittskarten günstiger anbietet oder doch den ein oder anderen Act dazubucht. Die Bürokratie macht einem das Leben hierbei wirklich sehr schwer. Es könnte im Grunde eigentlich so einfach sein. Veranstaltungen bereichern eine Gemeinde. Um welche Art es sich hierbei handelt, ist sowieso Entscheidung der amtsragenden Personen. Die Freizeitgestaltung ist für den Otto normal Menschen da draußen ebenso wichtig, wie sein Job, durch den er sich sein Leben finanziert.

Es muss ein gewisses Maß an einem umfangreichen Angebot geben, denn sowas wertet die Lebensqualität in einer Region enorm auf. Das wiederum stärkt den wirtschaftlichen Geldfluss, weshalb am Ende für alle Beteiligten mehr Geld über bleibt. Österreich ist ein Land, das sich selbst als "Nation des Genusses und der Nachhaltigkeit" präsentiert. Geschichtlich gesehen gehört hierzu eine Wein- und Bierkultur ebenso wie die Mozartkugeln und Falco, weshalb Herr und Frau Österreicher des Öfteren bei einem gemütlichen Streif durch die Nacht anzufinden sind.

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Anscheinend geht es der Politik nicht nur darum, hier ordentlich mitzuschneiden, sondern auf mich wirkt es schon so, als wollte man die Kosten so hoch ansetzen, dass sich immer weniger über das Thema des "Veranstaltens" trauen. Anrainer, zum Beispiel, genießen hierbei Rechte, als würde es sich um Mitglieder des Kaiserhauses persönlich handeln. Auch hier wieder ein ganz großes Paradoxon.

Unser Land lebt vom Tourismus. Wie bitte soll das auf Dauer funktionieren, wenn zum einen keine Veranstaltungen erwünscht sind, sollte man doch eine Genehmigung bekommen, sind die Auflagen und die finanziellen Verpflichtungen komplett utopisch. Ich höre es des Öfteren aus Veranstaltungskreisen, dass alles wieder in die Illegalität tendiert und ich kann solche Gedankenansätze wirklich gut verstehen. Dann wird es nicht beim Schummeln bei den Besucherzahlen bleiben, sondern man trifft sich spontan im Wald und nutzt die gemeinsame knappe Zeit, bis die Polizei kommt.

Alles natürlich reine Spinnereien von mir. Am Ende finde ich diese Vergnügungssteuer komplett sinnlos, weshalb sich die Frage erübrigt, ob die Entscheidung einer Nachzahlung für das Konzert am 1. Juli gerechtfertigt war. Dass auf diese enorme Summe noch weitere 8.000 Euro für die Anwaltskosten hinzukamen, finde ich als außenstehender Beobachter wirklich mehr als pervers. Abschließend noch ein kleiner persönlicher Erfahrungswert zum selber Nachrechnen. Bei einer vergangenen Veranstaltung habe ich in Spittal an der Drau einen Keller um 180 Euro angemietet. Diese Location war aus Brandschutzgründen für nur 100 Personen genehmigt. Bei satten 12 Euro Eintritt macht das in Summe 1.104 Euro an Eintrittsgeldern, abzüglich der Mitarbeiter.

Hiervon wird zum Ersten die Umsatzsteuer abgezogen, danach 25 Prozent für die Vergnügungssteuer. Weiters die oben genannte Miete, 200 Euro für die AKM und zuletzt 140 Euro für den behördlichen Bescheid, der auch von Gemeinde zu Gemeinde schwankt. Was dann wirklich übrig bleibt, um Anlagen, Licht, Artists und Equipment anzumieten, ist im Grunde nichts. Der Gast überlegt sich währenddessen genau, ob er überhaupt soviel Geld für den Eintritt liegen lassen will, für ein paar Acts, die nicht im internationalen Segment mitspielen. Bedeutet somit wieder ein sehr hohes Risiko für mich. Realisierbar ist es in meinem Fall nur, weil ich Anlagen, Licht und DJ-Setup in meinem Lager stehen habe und die DJs zu wirklich freundschaftlichen Konditionen für mich arbeiten. Andernfalls müsste ich als Veranstalter an der Bürokratie resignieren.

Die gute Nachricht ist, dass es für alles eine Lösung gibt. Ich suche zum Beispiel im Gespräch mit den Bürgermeistern der verschiedenen Gemeinden einen Weg, die Vergnügungssteuer fallen zu lassen. Nach Offenlegung der anstehenden Kosten finde ich hier ein ständig wachsendes Verständnis und die nötige Unterstützung. Aber in Wien oder anderen Großstädten wäre es allerdings nicht so einfach, außer man trifft zufällig bei einem Spritzwein im Café Landtmann auf die zuständige Person.

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