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Urteil verkündet: Schwesta Ewa muss ins Gefängnis

"Ich schäme mich sehr für mein hässliches und aggressives Leben" – Schwesta Ewa, heute vor Gericht.

Foto: Imago

Seit November 2016 sitzt Schwesta Ewa nun schon in Untersuchungshaft. Grund: Verdacht auf Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Verdacht auf Zuhälterei, Körperverletzung und Steuerhinterziehung. Jetzt wurde laut Frankfurter Rundschau im Landgericht Frankfurt am Main das Urteil gefällt: zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis – für Steuerhinterziehung in 18 Fällen, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger in zwei Fällen und Körperverletzung in 35 Fällen.

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Die Rapperin hatte nach dem Plädoyer ihrer Verteidigung laut BILD betont: "Ich schäme mich sehr für mein hässliches und aggressives Leben. Es ist ist nicht mit meinem zukünftigem Leben vereinbar. Ich werde mich davon distanzieren und mich komplett auf meine Musik konzentrieren." Die Vorwürfe des Menschenhandels und der Zuhälterei sah das Gericht als nicht erwiesen an und setzte den Haftbefehl aus. Ewa darf jetzt bis Haftantritt wieder nach Hause zurückkehren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Erst vorige Woche hatten die vier betroffenen Frauen, die von Schwesta Ewa zur Prostitution gezwungen worden sein sollen, ausgesagt, dass sie sich freiwillig in ihre Hände begeben hätten. Ewa hatte zuvor zugegeben, dass sie zur Bestrafung kleiner Vergehen Ohrfeigen und Tritte verteilt hätte und entschuldigte sich dafür.

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