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Schwesta Ewa wehrt sich gegen die Haftstrafe

Eigentlich soll Schwesta Ewa für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das ist ihr zu viel – und der Staatsanwaltschaft zu wenig.
Foto: Imago

Schwesta Ewa ist seit einer Woche wieder auf freiem Fuß und will es auch bleiben. Fast acht Monate Untersuchungshaft reichen der Frankfurter Rapperin, die letzten Dienstag wegen Steuerhinterziehung, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und Körperverletzung vom Landgericht Frankfurt am Main zu zweieinhalb Jahren Haftstrafe verurteilt wurde. Gegen dieses Urteil hat sie jetzt laut Spiegel Revision eingelegt. Ihre Verteidigung fordert maximal zwei Jahre Bewährungsstrafe.

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Doch auch die Staatsanwaltschaft akzeptiert nicht, dass sie vom Vorwurf des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und der Zuhälterei freigesprochen wurde. Ihre Forderung: Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Jetzt kommt der Fall vor den Bundesgerichtshof, wo entschieden wird, ob das bisherige Urteil rechtskräftig ist oder neu verhandelt werden muss.


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Schwesta Ewa hatte vor Gericht Steuerhinterziehung in Höhe von 60.000 Euro und Schläge gegen vier Prostituierte zugegeben, von den anderen Vorwürfen wurde sie allerdings überraschend von den betroffenen Zeuginnen entlastet. Nachdem Ewa aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, meldete sie sich mit mehreren Facebook-Post zurück.

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