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Techno in Zürich ist jetzt UNESCO-Kulturerbe – aber was heisst das überhaupt?

Das Bundesamt für Kultur führt neu die "Zürcher Technokultur" auf der Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz.
Foto: Verein Street Parade

Räbeliechtli-Umzug, die Basler Fasnacht, Sechseläuten und jetzt die Zürcher Technokultur: Die Schweiz ist um eine Tradition reicher. Das Bundesamt für Kultur hat vergangene Woche seine Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz zum ersten Mal seit 2012 erweitert und mit der bislang jüngsten Kultur ergänzt. Damit ist die Zürcher Technokultur jetzt Teil des immateriellen UNESCO-Kulturerbes. "Die Entwicklung der Technokultur in Zürich mit der Street Parade und einer sehr ausgeprägten Clubszene verleiht Zürich ein jugendliches, offenes, hedonistisches und internationales Ansehen", begründet Walter Leimgruber, Professor für Kulturwissenschaft der Universität Basel und Mitglied der Steuergruppe der Liste, die Wahl gegenüber der Limmattaler Zeitung.

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Aber was zum Teufel heisst das? Darf die Street Parade nie wieder abgesetzt werden? Stehen Zürcher Techno-Clubs jetzt unter Kulturschutz? Ist der Job des DJs jetzt offiziell anerkannt?

Ich rufe Stefan Epli, Mediensprecher der Street Parade, an. Er hätte just in dem Moment einen Artikel dazu gelesen und vorher nichts davon gewusst: "Es ist wunderbar, dass Techno ein Element der anerkannten Kultur geworden ist. Die Street Parade ist der jährliche Generator, der zeigt, dass diese Wahl gerechtfertigt ist." Doch auf die Zukunft der Street Parade hätte die Aufnahme wohl keinen grossen Einfluss: "Das heisst nicht, dass die Street Parade stattfinden muss." Der Verein, die finanzielle Lage und andere Dinge seien viel grössere Faktoren. "Es motiviert uns natürlich, die Street Parade weiter voranzutreiben", sagt Epli weiter.



Um herauszufinden, was die Aufnahme von Techno in Zürich als offizielles Kulturerbe nun bedeutet, muss mir eben der Bund weiterhelfen. Ich erkundige mich bei Stefan Koslowski, Projektleiter der Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz: "Mit dem Eintrag geht kein direkter Subventionsanspruch einher. Er ist weniger eine finanzielle, mehr eine kommunikative und symbolische Anerkennung dafür, dass die Zürcher Technokultur Teil des Miteinanderlebens in der Schweiz ist. Die Liste ermöglicht, darüber zu diskutieren, was die Menschen in unserer vielfältigen Gesellschaft zusammenbringt und -hält. Wir gehen davon aus, dass die aufgenommenen Traditionen gelebte Kulturerben sind. Es geht nicht darum, etwas zu erhalten. Wir wollen nichts in Harz giessen, dass es für alle Ewigkeit so bleibt. Es wird also keinerlei staatliche Einschreitungen auf Grundlage dieser Liste geben. Eine Tradition darf sich auch weiterentwickeln. Wenn aber irgendwann keiner mehr Blasmusik spielt oder Techno hört, wird diese Traditionen dann von der Liste genommen", erklärt er.

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Heisst: Der Eintrag der Zürcher Technokultur als UNESCO-Kulturerbe ist eine Liebeserklärung, aber kein Heiratsantrag. Die Politik, das kantonale und das nationale Kulturamt verpflichten sich zu nichts.

Übrigens: Die Open Air-Festival-Kultur wurde auch in die Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz aufgenommen – wie die Selbstverwaltung des Autonomen Jugendzentrums AJZ Biel, die Volksmusikpraxis in Graubünden oder die Badenfahrt.



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