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Fünf Basler landen wegen einer Homeparty im Knast

Sind Lärmklagen die neuen Körperverletzungen?
Foto vom Vorfall: zvg von TagesWoche.ch

Was als Überraschungsparty anfing, endete hinter Gittern: Vorletztes Wochenende schmissen die Bewohner einer WG an der Mattenstrasse 76 in Basel eine Homeparty. Damit wollten sie einen Freund, der aus dem Ausland zurückkam, überraschen. Natürlich war auch alles am Start, was es für eine gute Party braucht: Gäste, DJ und eine geile Stimmung.

Als die Uhr zwölf schlug, kam das erste mal die Polizei wegen Ruhestörungen vorbei. Trotz der Anweisung der Polizisten, die Musik auszuschalten drehten die Feiernden, sobald die Polizei ausser Sichtweite war, die Musik wieder hoch. Um nicht weitere Lärmklagen der Nachbarn zu erhalten, wurde die Party jedoch in ein anderes Zimmer verlegt. Glücklos: Um 3:00 Uhr stand die Polizei wieder vor der Türe – dieses mal mit einem Grossaufgebot. Fünf Fahrzeuge mit circa 20 Polizisten belagerten die WG. Doch anstatt nur einen Verstärker mitzunehmen, nahm die Polizei gleich fünf Partygänger mit auf den Claraposten. Lino Bally, versuchte laut eigener Aussage den Konflikt noch zu beruhigen und sprach mit den Polizisten, dass die Party beendet sei. "Als ich sah, wie Freunde von mir wie Schwerverbrecher abgeführt wurden, bin ich zu den Polizisten hingelaufen und habe mich in den Weg gestellt", sagt er gegenüber Tageswoche.

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In einem Video, das einer der Gäste gemacht hat, ist zu sehen, wie er kurz darauf, ohne seine Schuhe überhaupt an zu haben, verhaftet wird. Völlig Gegensätzlich zu Ballys Aussage ist das Statement der Polizei. Polizeisprecher Martin Schütz sagt über den zweiten Einsatz gegenüber Tageswoche: "Es verhielten sich einzelne Personen nicht mehr so kooperativ wie vorher; aus diesem Grund kam es in einem sich der Situation anpassenden Polizeieinsatz zu den fünf Anhaltungen und später Festnahmen." Ebenfalls erwähnt Schütz, dass die Polizei die Anwesenden vorwiegend als Jugendliche aus der Partyszene und teilweise auch aus der linksextremen Szene zugeordnet hätte. Diese Einschätzung führte dazu, dass das zweite Aufgebot der Polizei grösser ausfiel.

Nach einigen Stunden in der Ausnüchterungszelle wurden Bally und seine Freunde zur Staatsanwaltschaft an der Binningerstrasse gefahren. Dort musste er eine DNA-Probe abgeben, weil angeblich ein Verdacht auf eine weitere schwere Straftat bestand. Bei der Einvernahme mit dem Staatsanwalt am Sonntagnachmittag erfuhr der Party-Gastgeber, dass er und seine Freunde wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Hinderung einer Amtshandlung festgenommen worden waren. Zur gleichen Zeit versammelten sich am Sonntagabend circa 40 Personen vor der Staatsanwaltschaft um gegen die Festnahme zu protestieren.

Die Staatsanwaltschaft entschied, die Verhafteten noch für eine weitere Nacht in Untersuchungshaft zu lassen. Festgenommene dürfen laut Gesetz 48 Stunden in Polizeigewahrsam gehalten werden. Danach ist ein richterlicher Haftbefehl notwendig. Am Montagmorgen wurde Bally gegen 08:00 Uhr freigelassen. Die übrigen Festgenommenen wurden im Verlauf des Tages gestaffelt aus dem Polizeigewahrsam entlassen – der letzte Partygast erst nach 36 Stunden.

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Bally möchte sich nun gegen den Polizeieinsatz wehren, weil er seiner Meinung nach völlig unverhältnismässig gewesen sei. "Ich weiss: Nicht jeder kann sich gegen Polizeigewalt wehren. Wir sind privilegiert, darum müssen wir es auch tun."



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