Popkultur

Wir haben geprüft, welche Marken Kollegah, Bushido und andere Deutschrapper sich schützen lassen

Kollegah könnte den Energieriegel "BOSSLADYTRANSFORMATION" vermarkten. Und hinter dem Namen "Capital bra" steckt Arafat Abou-Chaker.
Bushido guckt aus einer Muschel raus
Collage: Bushido | imago images | Future Image | Muschel: pexels | Sand: pixabay | Geld: maxpixel

Kollegah hat ja schon einiges verkauft in seiner Karriere: selbstverständlich einen Haufen Alben, Mitgliedschaften für sein Alpha-Programm und auch mal seine Reime als großzügige Entwicklungshilfe für andere Rapper auf eBay. Dennoch darf man hoffen, dass der Rapper in Zukunft noch viel Größeres plant. Eine Unterwäschekollektion unter dem Namen "BOSSLADIES" vielleicht. Oder medizinische Badesalze zur Hilfe bei der "BOSSLADYTRANSFORMATION". Womöglich arbeitet auch Kollegah in diesem Moment schon am Mauspad "Gönnjamin".

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Denn genau diese drei Begriffe hat Felix Blume sich als Marken eintragen lassen, neben weiteren Lieblingswörtern wie "BOSSAURA" und "BOSSTRANSFORMATION". Jeder kann im Register des Deutschen Patent- und Markenamts nachschauen, was sich Deutschlands Rapper so an Markennamen gesichert haben, damit niemand ohne ihre Erlaubnis an den Begriffen verdient. Und in welchen Kategorien ihre Marke registriert ist, "BOSSLADYTRANSFORMATION" etwa hat Kollegah auch noch in der Klasse "Müsliriegel; Energieriegel; Proteinreiche Getreideriegel" angemeldet. Die Geschäftsfelder zeigen, welchen Nebenerwerben die Rapper abseits ihrer Musik nachgehen und was sie künftig noch auf den Markt bringen könnten. Und nicht bloß Kollegah beweist da kreative Business-Ambitionen.

Hinter dem Namen "Capital bra" steckt Arafat Abou-Chaker

Klar, die meisten Rapper haben erst mal ihren Rappernamen als Marke eingetragen. Manchmal hat aber auch jemand anderes ihren Rappernamen für sie eingetragen. Kollegah etwa steht noch als Inhaber der Marke "Seyed" im Register, obwohl der Rapper längst nicht mehr bei seinem Label Alpha Music gesignt ist.

Exklusiv: Undercover bei Kollegahs Alpha-Armee

Oder Capital Bra. Der hat seinen Rappernamen zwar schützen lassen – allerdings nicht für das "Zurverfügungstellen von nicht herunterladbaren elektronischen Online-Veröffentlichungen im Bereich Musik", wie es in lässigem Behördendeutsch heißt. Und genauso wenig fürs Herunterladen von Musik oder das Streaming. Bloß in der Kategorie "Tabakwaren" hat Capital Bra seinen Namen eingetragen, sodass er Shishatabak wie den "Paff Paff Weiter" mit Granatapfel-Apfel-Geschmack verkaufen kann. Ein "sexy Tabak" übrigens. "Das reinste Rauchvergnügen".

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Für Merchandise wie Hoodies und Kappen hingegen ist ein Mann aus Bochum namens Ali Riza Sefer als Inhaber der Marke Capital Bra eingetragen. Und die Kategorien digitale Musik und Streaming wiederum nennen einen bekannten Namen als Inhaber der Marken Capital Bra und, sicherheitshalber gleich in zwei Schreibweisen, "bra" und "Bra": Arafat Abou-Chaker.

Der Berliner, nun ja, Geschäftsmann registrierte nach dem Zerwürfnis mit seinem Kleinmachnower Villennachbarn Bushido vergangenes Jahr neben Capital Bra auch Shindy, Samra und die Rapper Laas und Ali Bumaye als seine Marken. Während im Fall von Shindy und Samra Widerspruchsverfahren laufen – wer sie angeregt hat, verrät das Markenregister nicht –, konnte Abou-Chaker sich Capital bra, Laas und Ali Bumaye widerspruchslos eintragen lassen. Wir haben einen Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz gefragt, was das bedeutet.

"Wenn ein Rapper versucht, den Namen eines anderen anzumelden und ihm ans Bein zu pinkeln, dann kriegt er in der Regel eine Gegenabmahnung."

Der Münchner Anwalt Volker Lehmann vertritt Musiker, Bands und Unternehmen in Markenstreits. Er sagt: "Wenn jemand wie Shindy oder Capital Bra schon seit Jahren unter seinem Künstlernamen Musik gemacht hat, kann niemand einfach hergehen und sagen: Ich melde jetzt mal Shindy als Marke an, und er muss mir was bezahlen oder darf keine Musik mehr machen. Der Künstlername allein garantiert bestimmte Rechte, die der Inhaber gegen eine Markenanmeldung einwenden kann."

Fremde Namen einfach mal als eigene Marke anzumelden, sieht der Anwalt Lehmann als einen Versuch der Rapper, ihren Beef jenseits fieser Disstracks fortzusetzen. Vor einigen Jahren registrierte Bushido schon mal Kay One nach dessen Bruch mit dem Label ersguterjunge als seine Marke, Kay One veröffentlichte danach unter dem neuen Namen Prince Kay One. Dass Shindys Alben zwischenzeitlich von Spotify verschwunden waren, könnte laut Lehmann so ähnlich erklärt werden: Womöglich teilte Arafat Abou-Chaker dem Portal mit, die Rechte am Streaming von Shindys Musik zu haben, und forderte Spotify auf, sie zu löschen.

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"Mir erscheint das wie ein lästiger, aber auf lange Sicht untauglicher Versuch, einander Steine in den Weg zu legen", sagt Lehmann. "Wir haben auch immer mal wieder Fälle, wo eine Firma den Namen eines Konkurrenten anmeldet, um den am geschäftlichen Fortkommen zu hindern. Solche Ideen kommen als Bumerang zurück. Wenn ein Rapper versucht, den Namen eines anderen anzumelden und ihm ans Bein zu pinkeln, dann kriegt er in der Regel eine Gegenabmahnung. Böswillige Markenanmeldung nennt man das." Das passierte Abou-Chaker, als er nach dem Streit mit Bushido versuchte, sich gleich dessen Namen zu sichern.

Haftbefehl versuchte es mit der "Brudilette", Kollegah darf "Gönnjamin" auf Kaffeebecher drucken

Das Schönste an dieser weiteren Folge Deutschrap-Reality-TV ist aber nicht mal der beruhigende Glaube von Deutschlands Rappern, ihre Streits ganz bürgerlich über das ehrwürdige Patent- und Markenamt lösen zu können. Viel schöner ist, dass ihre Einträge im Patent- und Markenamtsregister verraten, was für mittelständische Geschäftsideen in den Rappern stecken.

Haftbefehl probierte etwa mal, ins Geschäft für "Sport- und Freizeitschuhe" einzusteigen und seine Badelatsche Brudilette anzumelden. Bushido dagegen hat schon die Erfahrung gemacht, wie hart der Einzelhandel in Zeiten des Online-Versands sein kann. Sein ehemaliges Aquaristikfachgeschäft "Into the Blue" in Berlin-Steglitz ist mittlerweile geschlossen. Trotz seiner Erfahrung mit städtischem Ladensterben scheint er aber weiter an einen kompetenten Fachhandel zu glauben. Das Muschellogo seines ehemaligen Ladens schützt er jedenfalls noch, um notfalls mal wieder ein paar Korallen verkaufen zu können.

Der größte Gönnjamin bleibt natürlich Kollegah, der sich für schlechtere Zeiten vorbehält, Feuerzeuge, Fußbälle und Kaffeebecher mit Gönnjamin-Print für seine Fans zu produzieren. Möglich wäre auch ein Haarwasser "Pride n Precious", auch diesen Namen hat er sich schützen lassen. Oder der "BOSSAURA"-Strandschuh. Überfällig erscheint bei so viel disruptivem Gründergeist eine Rap-Start-up-Show, Titel: Hood der Löwen – Urban Street Explicit Edition. Mit Kollegah als Frank Thelen. Bushido als Carsten Maschmeyer. Und dem Offenbacher Jungunternehmer Aykut, der ihnen mit einem knallharten Freestyle rutschfeste Duschlatschen verkauft.

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