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HIV-Gesetzesreform in Schweden

Wenn du HIV-positiv bist und in Schweden lebst, darfst du keinen ungeschützten Geschlechtsverkehr haben—es sei denn, du sagst ihm oder ihr vorher, dass du Träger des Virus bist.

Wenn du HIV-positiv bist und in Schweden lebst, darfst du keinen ungeschützten Geschlechtsverkehr haben—es sei denn, du sagst ihm oder ihr vorher, dass du Träger des Virus bist. So schreibt es der Informationspflichtparagraf des schwedischen Infektionsschutzgesetzes vor.

Nun möchte die Mehrheit der Parteien im schwedischen Parlament den Informationspflichtparagrafen aufheben. Eine erfreuliche Nachricht für die Swedish Association for Sexuality Education (RFSU), den Schwedischen Verband für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen (RFSL) und die Organisation HIV-Sweden. Ein Verstoß gegen das geltende Recht kann nämlich nicht nur eine Gefängnisstrafe nach sich ziehen, sondern auch Zwangsisolation. In Schweden sind bereits mehr als 40 Personen wegen Straftaten im Zusammenhang mit HIV verurteilt worden.

„[HIV-Positive] sollten zur Behandlung Gesundheitseinrichtungen aufsuchen können, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Wenn ihnen Zwangsmaßnahmen und Verfolgung drohen, besteht die große Gefahr, dass sie medizinische Einrichtungen meiden und das Verhältnis zum Gesundheitspersonal beeinträchtigt wird", so die RFSU in einer offiziellen Stellungnahme. Der jüngste Bericht der schwedischen Gesundheitsbehörde zeigt, dass die Verbreitung des Virus in Schweden dank der erfolgreichen HIV-Therapien drastisch eingedämmt werden konnte. Das bestätigt auch Ingela Berggren, Wissenschaftlerin und Ärztin mit Spezialgebiet Infektionskrankheiten, die mir mitteilte, dass „gemäß des Wissensstandes schwedischer Experten auf diesem Gebiet, die Gefahr [einer Verbreitung der Krankheit bei verschreibungsgemäßer Einnahme der Medikamente und Benutzung von Kondomen] minimal, quasi inexistent ist". Aber Berggren ist nicht die einzige Medizinerin, die die Informationspflicht dennoch für notwendig hält. „Die Informationspflicht soll gewährleis­ten, dass beide Beteiligten dafür sorgen können, dass sich das Virus nicht weiter ausbreitet. [Eine Aufhebung] birgt die Gefahr einer Übergangsphase, in der unklar ist, was gerade für mich gilt."

Ob das Gesetz ganz abgeschafft oder geändert wird, steht noch nicht fest.

„Solange HIV stigmatisierend wird, ist es verständlich, dass man selbst entscheiden möchte, wem man sich anvertraut", so Berggren.